Ein Gläubiger kann darum bitten, dass ein Teil Ihres Urlaubsgeldes ihm überwiesen wird.
Dazu muss er einem Rechtsverfahren folgen.
Ein Mindestbetrag von 1341€ ist weder pfändbar noch abtretbar in 2024.
Wenn Sie Kinder zu Lasten haben, können die pfändbare oder abtretbare Beträge in 2024 um 83 € pro Kind verringert werden.
Mehr Informationen unter Professionals > Zoom auf >Pfändung und Abtretung
Wenn es sich um eine Pfändung für Unterhaltsgeld handelt, ist Ihr Urlaubsgeld vollständig pfändbar.
Sie können eine Simulation Ihres Urlaubsgeldes sowie die Verteilung unter Ihren Gläubigern machen, durch «Mein Urlaubskonto» nachzuschlagen.
Für weitere Auskünfte nehmen Sie telefonisch mit dem Dienst Gläubiger auf die Nummer (+32) 02 627 95 60 oder über das Kontaktformular Kontakt auf.